BERATUNG ÜBER UMWELTBESTIMMUNGEN

Beratungstätigkeit in Zusammenhang mit der erforderlichen Umsetzung der notwendigen Verpflichtungen im Sinne der Bestimmungen zum Umweltschutz:

  • Betriebliche Check-up’s zur Überprüfung der Rechtskonformität
  • Einführung und Erstellung der nötigen Unterlagen zur Erlangung der integrierten bzw. einheitlichen Umweltgenehmigung (AIA bzw. AUA)
  • Erstellung von Anträgen für Genehmigungen für die Einleitung von Abwässer gemäß G.v.D. 152/06 i.g.F.
  • Erstellung von Anträgen für Genehmigungen für den Ausstoß in die Atmosphäre gemäß G.v.D. 152/06 (neue Anlagen, Ausbau, Verlegung)
  • Bewertung der externen Lärmbelästigung
  • Pläne zur Eigenkontrolle des Trinkwasserkreislaufes

ABFALLWIRTSCHAFT

Betreuung und Beratung zwecks einwandfreier Umsetzung der Umweltschutzbestimmungen im Bereich Abfallentsorgung:

  • Beratung betreffend Lagerung, Transport sowie Entsorgung von Abfällen
  • Betreuung bei der Ausarbeitung der Dokumentation für die Einschreibung in das spezifische Album
  • Technische Beratung bei beim Ausfüllen der Formulare und/oder des Müllregisters
  • Übernahme der Funktion als technischer Verantwortlicher
  • Ausarbeitung der Müllerklärung (M.U.D.)

UMWELT ÜBERWACHUNG

Um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten ist es notwendig, die  Analyse und Ermittlung der gefährlichen Stoffe am Arbeitsplatz durchzuführen.
Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich sind:

  • Beratung im Bereich Lärmschutz (Lärmmessungen, Gefahrenanalyse und Ausarbeitung von Akustikplänen
  • Beratung im Bereich der in der Luft enthaltenen Schadstoffe, Schadstoffmessungen für Stäube und Metalle, Schadstoffmessungen für Gase und Dämpfe, Schadstoffmessungen für organische Substanzen, Analyse mit der im Anhang XXXVIII des g.v.D. 81/2008 enthaltenen Grenzwerte (falls vorhanden) oder die maximale Arbeitsplatzkonzentration im Sinne der American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH)