Beratungstätigkeit in Zusammenhang mit der erforderlichen Umsetzung der notwendigen Verpflichtungen im Sinne der Bestimmungen zum Umweltschutz:
- Betriebliche Check-up’s zur Überprüfung der Rechtskonformität
- Einführung und Erstellung der nötigen Unterlagen zur Erlangung der integrierten bzw. einheitlichen Umweltgenehmigung (AIA bzw. AUA)
- Erstellung von Anträgen für Genehmigungen für die Einleitung von Abwässer gemäß G.v.D. 152/06 i.g.F.
- Erstellung von Anträgen für Genehmigungen für den Ausstoß in die Atmosphäre gemäß G.v.D. 152/06 (neue Anlagen, Ausbau, Verlegung)
- Bewertung der externen Lärmbelästigung
- Pläne zur Eigenkontrolle des Trinkwasserkreislaufes